– Identitätsfeststellung
– Kontrolle des Fischereischeines und des Erlaubnisscheines
– Besichtigung der mitgeführten Fanggeräte
– Fischbehälter und gefangene Fische
– Betreten von Grundstücken mit Ausnahme von Wohnungen
– Befahren der für die Allgemeinheit gesperrten Straßen und Wege
Besteht der Verdacht, dass eine Zuwiderhandlung unmittelbar bevorsteht oder begannen wird, können weitere Befugnisse in Anspruch genommen werden. Die von uns bestellten Fischereiaufseher können zu jeder Zeit an allen vom Bezirksfischereiverein Kulmbach bewirtschafteten Gewässer Kontrollen durchführen. Festgestellte Verstöße sind unverzüglich schriftlich, unter Angabe der Personalien des Betroffenen und einer Sachverhaltsschilderung, der Vorstandschaft mitzuteilen.