Der Bezirksfischerei-Verein Kulmbach e.V. hat zur Überwachung und Kontrolle seiner Gewässer derzeit 16 bestätigte Fischereiaufseher gem. Art. 71 BayFiG ehrenamtlich im Einsatz. Sie haben gem. Art. 72 BayFiG die Aufgabe, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln und deren Übertretung mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist, zu überwachen und Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken. Zusätzlich sollen sie den Schutz der Lebensgemeinschaften im und am Gewässer sicherstellen. Hierzu stehen dem Fischereiaufsehern nachfolgende Überwachungs- und Kontrollbefugnisse für die Kontrolle “ Vor Ort “ zur Verfügung.

– Identitätsfeststellung
– Kontrolle des Fischereischeines und des Erlaubnisscheines
– Besichtigung der mitgeführten Fanggeräte
– Fischbehälter und gefangene Fische
– Betreten von Grundstücken mit Ausnahme von Wohnungen
– Befahren der für die Allgemeinheit gesperrten Straßen und Wege

Besteht der Verdacht, dass eine Zuwiderhandlung unmittelbar bevorsteht oder begannen wird, können weitere Befugnisse in Anspruch genommen werden. Die von uns bestellten Fischereiaufseher können zu jeder Zeit an allen vom Bezirksfischereiverein Kulmbach bewirtschafteten Gewässer Kontrollen durchführen. Festgestellte Verstöße sind unverzüglich schriftlich, unter Angabe der Personalien des Betroffenen und einer Sachverhaltsschilderung, der Vorstandschaft mitzuteilen.

Fischereiaufseher