Gewässerordnung

Gewässerordnung_Hinweis
.:!:. Bitte beachten .:!:.

Aus gegebenem Anlass wird auf die Einhaltung der Gewässerordnung hingewiesen:

1. Gemäß Punkt 4.1 der Gewässerordnung sind tote Fische sofort dem Gewässer zu entnehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen (vergraben).

2. Das Anfüttern ist nur in den Fließgewässern (ausgenommen Lanzendorf) gestattet. Die Verwendung von ungequollenem Getreide und Partikeln (Hartmais, Tigernüsse, Hanf etc.) sowie Rückständen vom Bierbrauen (Treber) ist verboten!!!!!!

3. Laut Gewässerordnung ist der Angelplatz sauber zu verlassen!!! Verstöße werden gemäß Satzung geahndet. Weiterhin werden die zuständigen Behörden (Verstoß gegen das Naturschutz – und Abfallwirtschaftsgesetz) informiert.

4. Das Anlegen von Feuerstellen (außerhalb der von der Stadt Kulmbach errichteten Grillplätze am Badeufer) sowie das Zelten ist am Baggersee Mainauen verboten!!!

5. Die Benutzungssatzung der Stadt Kulmbach und die Verordnung des Landratsamtes Kulmbach über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Naherholungsgebiet „Mainauen“ sind zu beachten.