Hinweis

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass:Hinweis
1. An den Baggerseen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit (10 km/h) gefahren werden darf. Auf Fußgänger, Radfahrer, Anlieger und Angler ist Rücksicht zu nehmen (Staubentwicklung etc.).
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2. Die Sperr- und Hinweisschilder (vgl. Pkt. 4.5 der Gewässerordnung) beachtet werden müssen. Auf Flächen in der freien Natur (z.B. am „Frankenberger Loch“) darf nicht geparkt werden. Wege die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, dürfen nicht befahren werden. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.
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3. Der Weg am Baggersee „Oberauhof – Schindhelmsweiher“ in Richtung Pölz darf zwar befahren werden, aber das Parken auf den Dämmen und auf Privatgrundstücken ist nicht gestattet. Laden Sie ihr Angelzeug aus und stellen ihr Auto auf den Parkplatz!
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Die Vorstandschaft